Fachinformationen

Mantelverordnung

ab 01.08.2023 in Kraft!

Leitfaden - Mantelverordnung

ab 01.08.2023 in Kraft!
Ab dem 1. August 2023 tritt die Mantelverordnung (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung des Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung) in Kraft.
Die Mantelverordnung besteht aus mehreren Teilen. Sie enthält als Kernstück die Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Im Zusammenhang damit werden auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert.

Für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau ist die neue Mantelverordnung sowohl bei der Entsorgung von anfallenden Materialien, dem Einbau von Bodenmaterialien und Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken als auch dem Auf- und Einbringen von Bodenmaterialien in oder auf Böden, sowie der Deponierun von Bodenmaterialien relevant.
Der neue BGL Leitfaden „->“ beantwortet in acht Kapiteln konkrete Fragen, die bei landschaftsgärtnerischen Bau- und Entsorgungsmaßnahmen relevant sind.

Der vollständige Verordnungstext wurde im Sommer 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: LINK