Hinweisen, erklären, informieren – Verbraucherrechte bedienen – DAS habe ich mir aber ganz anders vorgestellt

Beschreibung

Inhalt:

Diesen oder ähnliche Sätze haben alle am Bau Tätigen irgendwann einmal gehört und ab dann geht meistens viel Gerede, wilder Mailverkehr und Telefoniererei mit Zuweisungen, Unverständnis, Emotionen oder sogar Beschuldigungen los, die Zeit, Geld und Nerven kosten.

Meinungsverschiedenheiten wird es immer geben, aber wäre es nicht schön diese abzumildern oder im Keim zu ersticken, und das im gesamten Bauablauf?

Wenn bestimmte Formalien bei dem Kunden in angemessener Weise eingehalten werden, erleichtert das vertrauensvolle Miteinander den reibungslosen Ablauf der Vertragspartnerschaft.

Hinweisen, Erklären, Informieren – der Verbraucher hat Rechte und die müssen bereits ab Akquise bedient werden und diese Pflichten hören nicht auf bis zum Erreichen der Abnahme.

• Wie schaffe ich es diesen Pflichten gerecht zu werden?

• Worüber muss ich informieren und warum?

• Bedenken, Behinderung, Leistungsänderung, Rapporte … Sind das nur Dinge die bei einem VOB Vertrag eingehalten werden müssen?

• Wie hilft mir mein LV und Angebot bei diesen Pflichten?

• Gibt es Pflichten nach der Abnahme?


Ziel:

Das Seminar vermittelt Ihnen, wie Sie ohne großen Aufwand und in der richtigen Art und Form solche Hinweise rechtsicher geben, ohne den Kunden zu verärgern.

Auf einen Blick

SeminarnummerBX 3
Datum 30.11.26 - 30.11.26
Ort70771 Leinfelden-Echterdingen
VeranstalterVGL Baden-Württemberg e. V. + Grün Company GmbH
Info-Telefon0711975660
Referent Britta Weiss, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige; Dr. Klaus Scherf, Rechtsanwalt
ZielgruppeZG1 Unternehmer / Geschäftsführer
ZG2 Bauleiter /Techn. Betriebsleiter
ZG5 Baustellenleiter / Vorarbeiter
Preis für Mitglieder 150,00
Preis für Nicht-Mitglieder 185,00
Preise gelten zzgl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung bis 23.11.2026

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