Beschreibung
Inhalt:
Diesen oder ähnliche Sätze haben alle am Bau Tätigen irgendwann einmal gehört und ab dann geht meistens viel Gerede, wilder Mailverkehr und Telefoniererei mit Zuweisungen, Unverständnis, Emotionen oder sogar Beschuldigungen los, die Zeit, Geld und Nerven kosten.
Meinungsverschiedenheiten wird es immer geben, aber wäre es nicht schön diese abzumildern oder im Keim zu ersticken, und das im gesamten Bauablauf?
Wenn bestimmte Formalien bei dem Kunden in angemessener Weise eingehalten werden, erleichtert das vertrauensvolle Miteinander den reibungslosen Ablauf der Vertragspartnerschaft.
Hinweisen, Erklären, Informieren – der Verbraucher hat Rechte und die müssen bereits ab Akquise bedient werden und diese Pflichten hören nicht auf bis zum Erreichen der Abnahme.
• Wie schaffe ich es diesen Pflichten gerecht zu werden?
• Worüber muss ich informieren und warum?
• Bedenken, Behinderung, Leistungsänderung, Rapporte … Sind das nur Dinge die bei einem VOB Vertrag eingehalten werden müssen?
• Wie hilft mir mein LV und Angebot bei diesen Pflichten?
• Gibt es Pflichten nach der Abnahme?
Ziel:
Das Seminar vermittelt Ihnen, wie Sie ohne großen Aufwand und in der richtigen Art und Form solche Hinweise rechtsicher geben, ohne den Kunden zu verärgern.
Auf einen Blick
| Seminarnummer | BX 3 |
| Datum | 30.11.26 - 30.11.26 |
| Ort | 70771 Leinfelden-Echterdingen |
| Veranstalter | VGL Baden-Württemberg e. V. + Grün Company GmbH |
| Info-Telefon | 0711975660 |
| Referent | Britta Weiss, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige; Dr. Klaus Scherf, Rechtsanwalt |
| Zielgruppe | ZG1 Unternehmer / Geschäftsführer ZG2 Bauleiter /Techn. Betriebsleiter ZG5 Baustellenleiter / Vorarbeiter
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| Preis für Mitglieder | 150,00 |
| Preis für Nicht-Mitglieder | 185,00 |
| Preise gelten zzgl. gesetzl. MwSt. |
| Anmeldung bis | 23.11.2026 |
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