Bauablaufstörungen – was passiert, wenn nichts passiert?

Beschreibung

Inhalt:

ACHTUNG: Der BGH hat entschieden, dass der "Zuruf" von geänderten Ausführungsfristen keine Anordnung darstellt und keinen Vergütungsanspruch auslösen, d. h. kein Nachtrag!

Mit Urteil des BGH vom 19.09.2024 gilt, dass die Übergabe angepasste Bauzeitenpläne Anordnung zur Bauzeit, sondern nur eine Information darstellen, die keinen Vergütungsanspruch auslösen. D. h. bei einer Verschiebung des Baubeginns bspw. nach dem vertraglichen Bauende entstehende Preissteigerung nicht zu vergüten sind. Darum gilt mehr denn je: Der Umgang mit Behinderungen hat zu einem Umdenken zu führen.

Der Umgang mit Behinderungen hat zu einem Umdenken zu führen. Nach wie vor gilt, wer rechtzeitig dokumentiert, wird erfolgreicher sein. Ziel ist es wegzukommen von der Nachweisführung der 4 Kriterien – insbesondere des Nachweises des anderweitigen Erwerbs – nach § 642 BGB, hin zur Anordnung des AG (§ 2

Abs. 5 VOB/B), die Bauzeiten zu ändern. Hier entfällt die Nachweisführung des anderweitigen Erwerbs.

Dazu bedarf es allerdings einer zeitnahen Dokumentation, mit dem Ergebnis, dem AG eine „Anordnung aus dem Ärmel zu leiern“. Hierzu muss betriebswirtschaftlich gedacht werden: „Was passiert mit der Baustelle, wenn auf der Baustelle nichts passiert“. Danach hat ein Bauleiter – im Sinne eines Inhabers – die Baustelle – im Sinne eines (Bau-)Unternehmens – so zu leiten, als wenn er – im Sinne eines Geschäftsführers – für alle Auswirkungen voll verantwortlich wäre. D. h. die Kostenstellenauswertung – im Sinne einer Bilanz – entscheidet über den Erfolg/Misserfolg der Baustelle und ist damit entscheidend für das Unternehmen.

Das Seminar soll helfen, sensibel zu werden was Kosten angeht. Hier hilft ein Blick in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre nach WÖHE. Diese Sensibilität sollte Einzug halten in das Vorbereiten einer Baustelle. Diese Sensibilität sollte geprägt sein von Argumenten und nicht von Phrasendreschereien.

Diese Argumente sollten klug formuliert und dann an den AG transportiert werden.

Weiter soll das Seminar helfen, sich Hebel zu erarbeiten, um den AG zu Entscheidungen zu bewegen, damit das Projekt interessengerecht abgewickelt wird.


Ziel:

• Der geschlossene Vertrag nach § 631 BGB - was löst der Vertragsschluss aus?

• Vertragsarten

• Grundlagen der Betriebswirtschaft nach WÖHE

• Grundlagen der Kalkulation - Erläuterung der beiden gängigen Kalkulationsverfahren

• Abrechnung von Bauablaufstörungen nach VOB/B und BGB

• Grundlagen der technischen Bauvertragsabwicklung nach VOB/B

• Praxisbeispiele

Auf einen Blick

SeminarnummerBT 9
Datum 18.11.26 - 18.11.26
Ort70771 Leinfelden-Echterdingen
VeranstalterVGL Baden-Württemberg e. V. + Grün Company GmbH
Info-Telefon0711975660
Referent Dipl.-Ing. Andreas Thiele, seit 2005 freiberuflich in der Baubetriebsberatung sowie dem Vergütungsmanagement tätig
ZielgruppeZG1 Unternehmer / Geschäftsführer
ZG2 Bauleiter /Techn. Betriebsleiter
Preis für Mitglieder 250,00
Preis für Nicht-Mitglieder 325,00
Preise gelten zzgl. gesetzl. MwSt.
Anmeldung bis 11.11.2026

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