Maut auf leichte Nutzfahrzeuge ab 1. Juli 2024:
BGL SETZT SICH AUF HÖCHSTER EBENE FÜR EINE MAUTBEFREIUNG DES WERKVERKEHRS IM GALABAU EIN
Ein GaLaBau-Betrieb ist im Werkverkehr – ebenso wie ein Handwerksbetrieb – von der Lkw-Maut auf leichte Nutzfahrzeuge auszunehmen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in einem vom Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) unterstützten Musterverfahren in einem ersten Eilverfahren auf einstweiligen Rechtsschutz am 23. Februar 2026 entschieden.
Gegen diese Entscheidung hat Toll Collect jedoch fristgerecht Beschwerde eingelegt. Damit ist das Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und eine Entscheidung im Hauptsacheklageverfahren steht noch aus. Daher müssen GaLaBau-Betriebe auch bis auf weiteres die Maut entrichten und haben nur die Möglichkeit, über einen Erstattungsantrag ihren Rückgewähranspruch der bezahlten Maut geltend zu machen.
Hintergrund ist die Ausweitung der Mautpflicht seit dem 1. Juli 2024 auf leichte Nutzfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von über 3,5 bis 7,5 Tonnen im Rahmen des überarbeiteten Bundesfernstraßenmautgesetzes. Während der Werkverkehr des Handwerks von der erweiterten Maut ausgenommen ist, sollte dies nach Auffassung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) bislang nicht für den GaLaBau gelten. Das Ministerium argumentiert, dass der GaLaBau der Landwirtschaft zuzurechnen sei und daher nicht unter die sogenannte „Handwerkerausnahme“ falle. Der BGL vertritt hierzu seit langem eine andere Auffassung, die durch den ersten Beschluss des VG Berlin bestätigt wurde.
Aus Sicht des BGL üben GaLaBau-Betriebe Tätigkeiten aus, die mit denen des Handwerks vergleichbar sind.
Das Gesetz enthält hierfür ausdrücklich eine entsprechende Öffnungsklausel.
Eine andere Bewertung würde aus Sicht des BGL zudem zu rechtlich problematischen Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen führen. Diese Einschätzung wird auch vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) geteilt. Ziel ist dabei nicht, den GaLaBau dem Handwerk zuzuordnen, sondern ihn vom BMDV als mit dem Handwerk vergleichbar einstufen zu lassen.
Der BGL hat die Problematik in zahlreichen Gesprächen und Schreiben gegenüber der Politik thematisiert und steht weiterhin im Austausch mit der Leitung des BMDV. Auch die Landesverbände setzen sich über ihre politischen Kontakte für eine entsprechende Klarstellung ein.
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Merkblätter und Download-Unterlagen
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